Mädchen*arbeit

Seit Anfang der 1970er Jahre gibt es nun schon das Konzept der feministischen/parteilichen Mädchenarbeit. Anfänglich als eigenständiges Konzept in der Jugendarbeit entwickelt, etablierte Mädchenarbeit sich in den folgenden Jahren innerhalb der Jugendhilfe und außerhalb in autonom-feministischen Projekten.
Dank der gesetzlichen Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe zur Gleichstellung (§ 9,3 SGB VIII) konnte Mädchenarbeit sich seit den 1990 Jahren immer mehr zum Jugendhilfeangebot entwickeln.
Heute muss Mädchen*arbeit sich mit einem diversen Verständnis von Geschlechtern auseinander setzen und insbesondere das Konzept der Geschlechtshomogenität überdenken.
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