Geschlechterpädagogik in der Kinder- und Jugendhilfe

Durch die gesetzliche Grundlage im § 9,3 des SGB VIII ist die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) seit 1990 verpflichtet, Geschlecht als relevante und zu beachtende Kategorie in allen Leistungsbereichen und Angeboten zu beachten und zur Gleichberechtigung beizutragen.
In der Kinder- und Jugendhilfe wurde dies zunächst verstanden als Mädchen- und Jungenarbeit. Nachdem Gender als Geschlechterperspektive Einzug in die KJH fand, erweiterte sich auch sukzessive das Verständnis von geschlechterbezogener Pädagogik um Cross work und Koedukationsansätze.
Texte zum Thema