Durch die gesetzliche Grundlage im § 9,3 des SGB VIII ist die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) seit 1990 verpflichtet, Geschlecht als relevante und zu beachtende Kategorie in allen Leistungsbereichen und Angeboten zu beachten und zur Gleichberechtigung beizutragen.
In der Kinder- und Jugendhilfe wurde dies zunächst verstanden als Mädchen- und Jungenarbeit. Nachdem Gender als Geschlechterperspektive Einzug in die KJH fand, erweiterte sich auch sukzessive das Verständnis von geschlechterbezogener Pädagogik um Cross work und Koedukationsansätze.
Texte zum Thema
- Fachexpertise Sachsen 2020
- Mädchen in der Heimerziehung 2015
- Vielfalt der Geschlechter in der Kita 2014
- Geschlechtersensible Arbeit in der Kita 2013
- Gender in der Kita
- Gender schön und gut – aber wie soll das konkret gehen 2010
- Geschlechterentwicklungen in Kita und Grundschule 5/2010
- Mädchen in den Hilfen zur Erziehung 10/2007
- Maedchen in der Jugendsozialarbeit 2/2006
- maedchenarbeit_jhpj_beteiligung 2000